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Geschäftsordnung für das Bündnis Gesund Aufwachsen

Hier finden Sie die Geschäftsordnung für das Bündnis Gesund Aufwachsen.

Präambel

Das Bündnis Gesund Aufwachsen (BGA) ist das Netzwerk für Kinder- und Jugendgesundheit im Land Brandenburg. Die Partnerinnen und Partner im Bündnis verfolgen das gemeinsame Ziel, die Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen für Kinder und Jugendliche im Land Brandenburg unter dem besonderen Gesichtspunkt der gesundheitlichen Chancengleichheit gesundheitsförderlich zu gestalten.

Arbeitsweise und gemeinsame Werte des Bündnises sind im Selbstverständnis „Gemeinsam für ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen im Land Brandenburg“ formuliert.

1 Ziele und Aufgaben

Das Bündnis Gesund Aufwachsen, im Folgenden „Bündnis“ genannt, ist Träger eines Gesundheitszieleprozesses für das Handlungsfeld Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg.

Die Mitglieder des Bündnisses setzen sich gemeinsam dafür ein, dass Kinder und Ju-gendliche in Brandenburg gesund aufwachsen. Zu diesem Zweck vereinbaren sie auf der Grundlage der verfügbaren Daten gemeinsame Ziele und Aktivitäten.

Ziel ist es, die Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendliche im Land Brandenburg gesundheitsförderlich zu gestalten.

Das Bündnis hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Es vernetzt Akteure über Handlungsfelder und Zuständigkeitsbereiche hinweg und fördert eine Kultur der ressortübergreifenden Zusammenarbeit zum gesundheitlichen Wohl der Kinder und Jugendlichen im Land Brandenburg.
  • Es identifiziert aktuelle Herausforderungen, gute Praxis und entwickelt Vorschläge zu bedarfsgerechten Weiterentwicklung gesundheitsbezogener Strukturen und Maßnahmen.
  • Es beschließt Handlungsfelder, Aktivitäten und Initiativen zur Verbesserung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg.
  • Das Bündnis lebt vom gegenseitigen Interesse, von Toleranz, Resepekt und einer ausgleichenden Haltung der Mitglieder.
  • Es setzt sich gemäß § 3 (2) und (7) der Landesrahmenvereinbarung Brandenburg vom 14.03.2017 für die Umsetzung des Präventionsgesetzes zu den Zieleplanungen für das in den Bundesrahmenempfehlungen definierte Ziel „Gesund aufwachsen“ ein.

 

2 Mitglieder

Das Bündnis ist ein freiwilliger Zusammenschluss von juristischen Personen, die sich für die Ziele des Bündnisses einsetzen. Die juristischen Personen benennen je eine natürliche Person als ihren Vertreter bzw. ihre Vertreterin im Bündnis und benennen für diese eine Stellvertretung.

Die Mitglieder des Bündnis handeln in eigener Verantwortung und im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg.

Neue Mitglieder können auf schriftlichen Antrag aufgenommen werden, wenn sie sich im Rahmen ihrer Aktivitäten für das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg einsetzen wollen. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Steuerungskreises.

Die Mitglieder erhalten durch die Geschäftsführung des Bündnisses eine Urkunde über die Mitgliedschaft im Bündnis.

Eine Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt schriftlich und auf eigenen Wunsch an die Geschäftsführung des Bündnisses oder durch Beschluss des Steuerungskreises.

3 Struktur und Vorsitz

Das Bündnis besteht aus seiner Vorsitzenden / seinem Vorsitzenden, dem Plenum, dem Steuerungskreis und Arbeitsgruppen zu einzelnen Handlungsfeldern.

Den Vorsitz des Bündnisses führt das für Gesundheit zuständige Mitglied der Landesregierung.

Das für Gesundheit zuständige Ministerium ist für die Geschäftsführung des Bündnisses verantwortlich.

4 Plenum

4.1.Aufgaben

Das Plenum des Bündnisses tagt mindestens alle zwei Jahre.

Das Plenum des Bündnisses nimmt Berichte der Arbeitsgruppen und des Steuerungskreises entgegen und berät landespolitische und fachliche Fragen zur Kinder- und Jugendgesundheit von grundsätzlicher Bedeutung. Die Beschlüsse des Bündnisses werden vom Plenum gefasst. Die Beschlussfassung im Plenum erfolgt auf Grundlage der von den Arbeitsgruppen vorbereiteten und vom Steuerungskreis konsentierten Beratungsunterlagen.
Die Arbeitsgruppen bringen Beschlussvorschläge in den Steuerungskreis ein. Dieser diskutiert und konsentiert sie – ggf. in Rücksprache mit den Arbeitsgruppen – zu Beschlussvorlagen. Diese werden dem BGA-Plenum zur Abstimmung vorgelegt. Nach positivem Votum des Plenums werden die Beschlussvorlagen zu Beschlüssen des Plenums.

Das für Gesundheit zuständige Ministerium lädt zu den Sitzungen des Plenums ein. Die Einladung zum Plenum erfolgt schriftlich unter Beifügung der vorläufigen Tagesordnung und der Beratungsunterlagen mindestens 4 Wochen vor dem Sitzungstag.

Jede Plenumssitzung ist zu dokumentieren und auf der Website des Bündnisses zu veröffentlichen.

4.2. Mitglieder des Plenums, Gäste

Mitglieder des Plenums sind die Mitglieder des Bündnisses. Juristische Personen werden durch die von ihnen gemäß Punkt 2 benannten natürlichen Personen vertreten.

Der Steuerungskreis und das für Gesundheit zuständige Ministerium können Gäste zu den Plenumssitzungen einladen.

4.3. Vorsitz

Den Vorsitz im Plenum führt eine Vertreterin / ein Vertreter des für Gesundheit zuständigen Ministeriums.

4.4. Beschlussfassung

Abstimmungsberechtigt im Plenum sind die Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder des Bündnisses. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Gästen des Plenums kann von der / dem Vorsitzenden im Plenum Rederecht erteilt werden.

In den Beratungen des Plenums sind einvernehmliche Ergebnisse anzustreben. Kommen einvernehmliche Ergebnisse nicht zustande, sind in der Ergebnisniederschrift die unterschiedlichen Voten festzuhalten.

Die Beschlüsse des Plenums werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Plenums gefasst, wenn die Beschlussvorlage vom Steuerungskreis konsentiert worden ist.

Maßnahmen können nur mit Zustimmung der für ihre Durchführung vorgesehenen Akteure beschlossen werden.

5 Steuerungskreis

5.1. Aufgaben

Der Steuerungskreis bereitet die Sitzungen des Plenums vor und wirkt auf die Umsetzung der Beschlüsse des Plenums hin. Er kann zur Wahrnehmung der unter Punkt 6 Abs. 1 genannten Aufgaben Arbeitsgruppen einsetzen oder auch mit bestehenden Gremien zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg tragen.

Der Steuerungskreis stellt für die Plenumssitzungen eine vorläufige Tagesordnung auf und konsentiert Beschlussvorlagen für die Tagesordnungspunkte. Er berücksichtigt dabei die Ergebnisse der Arbeitsgruppen.

Die Geschäftsführung des Bündnisses lädt, im Auftrag des für Gesundheit zuständigen Ministeriums, unter Mitteilung der Tagesordnung und Hinzufügen der abstimmungsrelevanten Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Steuerungskreises in der Regel vier Wochen vor dem Sitzungstermin ein.

Nur bekanntgemachte Beratungsunterlagen können abgestimmt werden.

Über die Sitzungen des Steuerungskreises werden Ergebnisniederschriften gefertigt. Die Sitzungen des Steuerungskreises finden nach Bedarf, mindestens aber zweimal im Jahr statt.

5.2. Mitglieder des Steuerungskreises, Gäste

Die Liste der Mitglieder des Steuerungskreises des BGA findet sich in Anlage 1 „Übersicht der Mitglieder im BGA-Steuerungskreis“.

Über die Berufung eines neuen Mitglieds entscheidet der Steuerungskreis durch Beschluss.

Die Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitsgruppen sind Gäste im Steuerungskreis. Weitere Gäste können zu den Sitzungen eingeladen werden.

5.3. Vorsitz

Den Vorsitz im Steuerungskreis führt die Vertreterin/der Vertreter des für Gesundheit zuständigen Ministeriums.

5.4. Beschlussfassung

Der Steuerungskreis ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse des Steuerungskreises werden von den anwesenden Mitgliedern einstimmig gefasst.

Der Versand der Beschlussvorschläge erfolgt schriftlich mindestens 4 Wochen vor dem Sitzungstag. Nach Bedarf können die Beschlussvorlagen schriftlich im Umlaufverfahren gefasst und abgestimmt werden.

Über jede Sitzung des Steuerungskreises ist eine Ergebnisniederschrift zu fertigen.

6 Arbeitsgruppen

6.1. Aufgaben

Die Arbeitsgruppen sind der Ort für den fachlichen Austausch und die Erarbeitung von Stellungnahmen, Aktivitäten und Initiativen des Bündnisses.

Die Arbeitsgruppen erarbeiten Beschlussvorschläge für die Plenumssitzungen des Bündnisses, beteiligen sich auf Bitte des Plenums an der Umsetzung von Beschlüssen des Plenums und können dem Steuerungskreis Stellungnahmen zu Fachfragen im Rahmen der von den Arbeitsgruppen erarbeiteten Themenschwerpunkte vorlegen.

Die Arbeitsgruppen können weitere interessierte Akteure aus dem Land Brandenburg, sowie Expertinnen und Experten einladen..

Über die Sitzung der Arbeitsgruppe werden Ergebnisniederschriften gefertigt. Diese werden mit einer Rückmeldefrist von zwei Wochen im Umlaufverfahren abgestimmt.

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Geschäftsordnung sind folgende Arbeitsgruppen eingesetzt:

Der Steuerungskreis kann auf Antrag eines Mitgliedes über die Auflösung, Umbenennung oder die Neueinrichtung einer Arbeitsgruppe beschließen. Notwendig sind hierfür der schriftliche Antrag mindestens eines Mitglieds des Steuerungskreises und ein einstimmiges Votum im Rahmen einer turnusgemäßen Sitzung des Steuerungskreises.

Die Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitsgruppen oder eine berechtigte Vertretung berichten dem Steuerungskreis mindestens einmal pro Jahr über den Bearbeitungsstand der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben in den Arbeitsgruppen und Projektgruppen.

Die Arbeitsgruppen können Projektgruppen einrichten, die sich intensiv mit einem klar umrissenen Thema befassen.

Die Ergebnisse der Projektgruppen werden in den Arbeitsgruppen aufbereitet.

Die Projektgruppen arbeiten selbstorganisiert. Die Sprecherinnen und Sprecher der jeweiligen Arbeitsgruppen informieren den Steuerungskreis über die Einrichtung bzw. Auflösung der Projektgruppen und über deren Ergebnisse.

6.2. Mitglieder einer Arbeitsgruppe

Alle Mitglieder des Bündnisses können Mitglieder in den Arbeitsgruppen sein. Die Arbeitsgruppen sind offen für alle Akteure im Land Brandenburg, die einen aktiven Beitrag zu deren Arbeit leisten wollen.

6.3. Sprecherin / Sprecher einer Arbeitsgruppe

Die Mitglieder einer Arbeitsgruppe wählen aus ihren Reihen eine Sprecherin / einen Sprecher und eine Stellvertretung. Die Sprecherin / der Sprecher einer Arbeitsgruppe berichtet dem Steuerungskreis zu den laufenden Aktivitäten und berichtet anschließend seiner Arbeitsgruppe zu den Ergebnissen des Steuerungskreises.

7 Überprüfungsklausel

Der Steuerungskreis überprüft mindestens alle zwei Jahre die Zweckmäßigkeit und Praktikabilität der Geschäftsordnung und passt sie bei Bedarf an. Jedes Mitglied des Steuerungskreises ist berechtigt, Änderungen der Geschäftsordnung zu beantragen. Eine Diskussion und Beschlussfassung hierüber erfolgt im Rahmen der turnusmäßigen Sitzungen des Steuerungskreises.

8 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 26.08.2020 in Kraft.

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